Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

TenderDeals by Future Edutainment GmbH
Heiligengeistwall 17 · 26122 Oldenburg · Germany

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der Future Edutainment GmbH, handelnd unter der Marke TenderDeals, nachfolgend „Broker“, gegenüber ihren gewerblichen Kunden, Partnern oder Auftraggebern, nachfolgend „Partner“.
(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Partners gelten nur, wenn der Broker deren Anwendung ausdrücklich schriftlich bestätigt.
(3) Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich erneut darauf hingewiesen wird.

§ 2 Definitionen

Im Sinne dieser AGB bedeuten:

Projekt: eine konkrete Ausschreibung, ein Tender oder eine sonstige Gelegenheit, die durch den Broker vermittelt wird.
Partner: jedes Unternehmen oder jede Organisation, mit der der Broker in geschäftlicher Beziehung steht oder für die er Vermittlungsleistungen erbringt.
Netto-Auftragswert: der vertraglich vereinbarte Gesamtwert eines Projekts ohne Umsatzsteuer, Rabatte und Skonti.
Zuschlag: die formale Vergabe oder Auftragserteilung durch den ausschreibenden Auftraggeber.

§ 3 Leistungsgegenstand

(1) Der Broker vermittelt Kontakte, Informationen und Projekte im Bereich öffentlicher oder privater Ausschreibungen und kann den Partner bei Kommunikation, Unterlagenerstellung oder Angebotseinreichung unterstützen.
(2) Der Broker schuldet keinen Projekterfolg oder Zuschlag, sondern ausschließlich die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Vermittlungsleistungen.
(3) Der Broker darf unterstützende Tätigkeiten (z. B. technische Hinweise, Strukturierung von Unterlagen, allgemeine Submission-Begleitung) anbieten. Diese erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Annahme durch den Auftraggeber.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Partners

(1) Der Partner verpflichtet sich, dem Broker alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Auskünfte vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, die für die Vermittlungsleistung notwendig sind.
(2) Kommt der Partner dieser Pflicht nicht nach, kann der Broker seine Leistung entsprechend verzögert oder eingeschränkt erbringen, ohne hierfür zu haften.
(3) Der Broker ist in diesem Fall von etwaigen Haftungsansprüchen freigestellt, die aus unvollständigen oder verspäteten Informationen entstehen.
(4) Entsteht dem Broker durch mangelnde Mitwirkung zusätzlicher Aufwand, kann er hierfür eine angemessene Aufwandsentschädigung verlangen.

§ 5 Vertragsschluss und Rücktritt

(1) Verträge kommen zustande durch
a) Unterzeichnung eines schriftlichen Vermittlungsvertrages oder
b) schriftliche oder elektronische Bestätigung (z. B. per E-Mail) eines Angebots des Brokers durch den Partner.
(2) Der Broker ist berechtigt, ein Angebot innerhalb von 10 Werktagen anzunehmen.
(3) Wird ein Projekt vom Auftraggeber abgesagt, zurückgezogen oder erheblich verändert, bevor ein Zuschlag erfolgt, gelten folgende Regelungen:
a) Beide Parteien können vom Vertrag zurücktreten; bereits entstandene nachweisbare Aufwendungen des Brokers dürfen berechnet werden.
b) Weitere Ansprüche bestehen nicht.
(4) Erfolgt der Rücktritt nach bereits erfolgreicher Vermittlung, bleibt der Provisionsanspruch bestehen.

§ 6 Provision und Zahlungsbedingungen

(1) Wird infolge der Tätigkeit des Brokers ein Vertrag zwischen dem Partner und einem Auftraggeber geschlossen, gilt die Provision als verdient.
(2) Die erfolgsabhängige Provision wird individuell in Abhängigkeit vom Auftragswert vereinbart.
(3) Die Provision wird mit dem formalen Zuschlag (Tender Award) an den Partner durch den Auftraggeber fällig.
(4) Bei Projekten mit einer vertraglichen Laufzeit von mehr als zwölf (12) Monaten kann die Provision nach individueller Vereinbarung zwischen den Parteien gestaffelt werden. Üblicherweise erfolgt die erste Rate mit dem Zuschlag, weitere Raten jeweils im Abstand von zwölf (12) Monaten während der vertraglichen Leistungsdauer.
(5) Die Rechnung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen.
(6) Alle Beträge verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(7) Wird das vermittelte Projekt nach Zuschlag später vom Auftraggeber gekündigt, reduziert oder nicht durchgeführt, bleibt die Provision bestehen, soweit der Partner den Zuschlag erhalten hat und der Broker seine Vermittlungsleistung ordnungsgemäß erbracht hat.
(8) Der Broker ist im Fall von Zahlungsausfällen oder Insolvenz des Auftraggebers nicht haftbar. Eine Rückforderung bereits gezahlter Provisionen ist ausgeschlossen.

§ 7 Vertraulichkeit & Schutz vor Umgehung

(1) Der Partner verpflichtet sich, sämtliche vom Broker bereitgestellten Informationen, Daten und Kontakte vertraulich zu behandeln und ausschließlich für das konkret benannte Projekt zu verwenden.
(2) Ab dem Zeitpunkt, zu dem der Partner durch den Broker Kenntnis von einem Projekt, einer Ausschreibung oder einer ausschreibenden Stelle erlangt, darf der Partner weder direkt noch indirekt den Broker umgehen oder ausschließen.
(3) Kommt aufgrund der Vermittlung oder Information des Brokers ein Vertrag, eine Kooperation oder ein sonstiges Geschäft zwischen dem Partner und der ausschreibenden Stelle (oder deren verbundenen Unternehmen) zustande, gilt die vereinbarte Provision als verdient und fällig.
(4) Diese Verpflichtung gilt 24 Monate nach Beendigung oder Abschluss des jeweiligen Projekts fort.

§ 8 Haftung

(1) Der Broker haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 9 Unabhängigkeit der Parteien

(1) Der Broker handelt als selbstständiger Vermittler.
(2) Dieses Vertragsverhältnis begründet kein Arbeits-, Agentur- oder Gesellschaftsverhältnis.
(3) Jede Partei bleibt eigenverantwortlich für ihre gesetzlichen, steuerlichen und organisatorischen Pflichten.

§ 10 Datenschutz

(1) Der Broker verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß der DSGVO und dem BDSG.
(2) Der Broker trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (z. B. Passwortschutz, Zugriffsbeschränkung, gesicherte Kommunikation), um die Vertraulichkeit und Integrität der Daten zu gewährleisten.
(3) Details zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung unter
www.futureedutainment.com/datenschutz abrufbar.
(4) Der Partner ist verpflichtet, ebenfalls alle Datenschutzvorschriften einzuhalten und vertrauliche Daten nach Projektende zu löschen oder auf Verlangen zurückzugeben.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag gilt für das jeweils benannte Projekt und endet automatisch mit Abschluss des Projekts oder nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Provision.
(2) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich kündigen.
(3) Bereits entstandene oder verdiente Provisionsansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Oldenburg (Oldb.), soweit gesetzlich zulässig.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
(3) Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.